Infektionsschutz für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen
In Kindertageseinrichtungen kann es durch das Zusammenleben von Kindern immer wieder zur Häufung von ansteckenden Krankheiten kommen. Durch den engen Kontakt mit Kindern und das gehäufte Vorkommen von Kinderderkrankheiten besteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen eine erhöhte Infektionsgefahr. Vorrangig handelt es sich um die folgenden Erkrankungen: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis A (V. a. beim Windel-Wechsel, unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung). Dieser Gefährdung gilt es, durch Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen und durch Impfangebote entgegenzuwirken.
Die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gibt vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen der vorschulischen Betreuung / Kindertageseinrichtungen nur beschäftigt werden, wenn sie ausreichend gegen Bordetella Pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus und Varizella-Zoster-Virus geschützt sind. Hierzu kann noch Hepatitis A hinzukommen, wenn regelmäßig Kontakt zu Stuhl im Rahmen der Pflege von Kleinkindern gegeben ist. Dies hat der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der ArbMedVV festzustellen. Sollte durch die Gefährdungsbeurteilung herauskommen, dass bei einem oder mehreren Beschäftigten ein Infektionsrisiko besteht, so hat der Unternehmer Maßnahmen zu ergreifen. Nach Ermittlung des Immunstatus sind den gefährdeten Beschäftigten entsprechende Impfungen anzubieten. Die Kosten hierfür muss der Unternehmer tragen. Die Impfungen geschehen auf freiwilliger Basis.
Quelle:http://www.lukn.de/aktuelles/artikel/2012/03/Infektionsschutz.php
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (ArbmedVV) z.B.
G 20 – Lärm
G 24 -Hauterkrankungen
G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 37 – Bildschirmarbeitsplätze · Sehschärfe
G 46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen
weitere Untersuchungen auf Anfrage